Informationsfreiheit

Informationszugangsrechte sollen das Vertrauen zwischen Staat und Bürger:innen stärken, indem öffentliches Verwaltungshandeln transparenter und nachvollziehbarer wird.

Dein Recht auf Informationen!

Wusstest du, dass du das Recht hast, Informationen von öffentlichen Stellen zu erhalten? Das nennt sich Informationszugangsrecht und soll das Vertrauen zwischen Bürger:innen und dem staatlichen Handeln stärken, indem es transparenter und nachvollziehbarer wird.

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und die der Länder (fast alle Bundesländer haben ein solches) geben dir umfassende Auskunftsrechte im Zusammenhang mit behördlichen Vorgängen. Du hast das Recht auf Zugang zu vorhandenen, amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen und kannst Einblick in deren Verwaltungsvorgänge erhalten.

Gut zu wissen

Die meisten Datenschutzbeauftragten sind gleichzeitig auch Informationsfreiheitsbeauftragte. Sie helfen dir weiter, wenn du Hilfe beim Ausüben deines Auskunftsrechts benötigst. Zudem stellen sie dir Informationen zu den Regelungen in ihren Bundesländern bereit, denn anders als beim Datenschutz sind hier die einzelnen Länder und nicht die EU zuständig.

Du hast grundsätzlich das Recht, von öffentlichen Stellen amtliche Informationen zu bekommen – und das gilt für alle, egal wo du wohnst oder welche Staatsangehörigkeit du hast. Auch Firmen und Vereine dürfen solche Informationen anfordern. Das Beste ist, du musst nicht mal direkt in ein Verwaltungsverfahren involviert sein, um das Recht auf Informationszugang zu haben.

Du hast einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Wenn es keine speziellen Regeln gibt, kannst du auf fast alle amtlichen Dokumente zugreifen, egal ob sie digital sind oder auf Papier stehen. Aber es gibt auch Ausnahmen: Entwürfe und Notizen, die nicht Teil eines offiziellen Vorgangs werden sollen, darfst du nicht einsehen.

Wenn du einen Antrag auf Informationszugang stellen willst, musst du ihn an die Behörde richten, die über die Informationen verfügt. Wenn private Unternehmen öffentliche Aufgaben wahrnehmen, musst du den Antrag an die Behörde richten, die dieses Unternehmen mit der Aufgabenwahrnehmung beauftragt hat.

Hilfe beim Formulieren eines solchen Antrags findest du hier: fragdenstaat.de

Wenn du Informationen von einer Behörde haben möchtest, kann es sein, dass sie dir diese nicht geben dürfen. Das Gesetz gibt ihnen nämlich einige Ausnahmen, wann sie die Auskunft verweigern oder einschränken dürfen.

Ein Grund dafür kann sein, dass sie die personenbezogene Daten anderer Leute schützen müssen. Oder dass es um geistiges Eigentum oder Geschäftsgeheimnisse geht. Außerdem kann es auch um wichtige öffentliche Interessen gehen, wie beispielsweise um die Sicherheit von uns allen, um Kontroll- oder Überwachungsaufgaben oder um Gerichtsverfahren.

Die Behörde muss aber in jedem Fall sorgfältig prüfen und begründen, ob, wie und für wie lange eine dieser Ausnahmen im Gesetz zutrifft.

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